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   LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16   

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https://dejure.org/2017,97629
LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16 (https://dejure.org/2017,97629)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.03.2017 - L 11 R 1963/16 (https://dejure.org/2017,97629)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. März 2017 - L 11 R 1963/16 (https://dejure.org/2017,97629)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16
    Von der früheren Rechtsprechung zu "Kopf und Seele" eines Unternehmens habe sich der für das Beitragsrecht zuständige Senat des BSG abgegrenzt; eine Abhängigkeit der Statuszuordnung von rein faktischem, jederzeit änderbarem Verhalten der Beteiligten sei mit dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände nicht zu vereinbaren (unter Hinweis auf BSG 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R ua).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).

    Selbst wenn die Beigeladene zu 1) ohne den Einsatz, die Branchenkenntnisse und Erfahrung des Klägers allein von den Gesellschaftern bzw übrigen Geschäftsführern möglicherweise nicht hätte betrieben werden können, kann dies nach der Aufgabe der "Kopf und Seele"-Rechtsprechung durch das BSG nicht mehr berücksichtigt werden (vgl BSG 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, BSGE 111, 257, SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 RdNr 32 und BSG 29.07.2015, B 12 KR 23/13 R, BSGE 119, 216).

    Hintergrund ist, dass eine Abhängigkeit der Statuszuordnung vom rein faktischen, nicht rechtlich gebundenen und daher jederzeit änderbaren Verhalten der Beteiligten mit dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände nicht in Einklang zu bringen ist (BSG 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, aaO).

    Auch die Übernahme persönlicher Haftung für Darlehen der Beigeladenen zu 1) rechtfertigt keine andere Beurteilung (vgl zu Bürgschaft BSG 29.07.2015, B 12 KR 23/13 R, BSGE 119, 216, SozR 4-2400 § 7 Nr. 24 unter Hinweis auf BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 26 mwN).

    Im vorliegenden Fall lag nach alledem gerade keine Struktur vor, bei der der Kläger im Krisenfall hätte alleine "durchentscheiden" und sich nicht genehmen Weisungen widersetzen können (vgl BSG 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, BSGE 111, 257, SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 RdNr 32; BSG 29.07.2015, B 12 KR 23/13 R, BSGE 119, 216).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16
    Selbst wenn die Beigeladene zu 1) ohne den Einsatz, die Branchenkenntnisse und Erfahrung des Klägers allein von den Gesellschaftern bzw übrigen Geschäftsführern möglicherweise nicht hätte betrieben werden können, kann dies nach der Aufgabe der "Kopf und Seele"-Rechtsprechung durch das BSG nicht mehr berücksichtigt werden (vgl BSG 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, BSGE 111, 257, SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 RdNr 32 und BSG 29.07.2015, B 12 KR 23/13 R, BSGE 119, 216).

    Auch die Übernahme persönlicher Haftung für Darlehen der Beigeladenen zu 1) rechtfertigt keine andere Beurteilung (vgl zu Bürgschaft BSG 29.07.2015, B 12 KR 23/13 R, BSGE 119, 216, SozR 4-2400 § 7 Nr. 24 unter Hinweis auf BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 26 mwN).

    Im vorliegenden Fall lag nach alledem gerade keine Struktur vor, bei der der Kläger im Krisenfall hätte alleine "durchentscheiden" und sich nicht genehmen Weisungen widersetzen können (vgl BSG 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, BSGE 111, 257, SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 RdNr 32; BSG 29.07.2015, B 12 KR 23/13 R, BSGE 119, 216).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13

    Sozialversicherungspflicht - Fremdgeschäftsführer einer GmbH ohne Beteiligung an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16
    Soweit eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorliegt, ist eine derartige Gestaltung sowohl bei selbstständiger Tätigkeit als auch bei einer abhängigen Beschäftigung möglich (Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN).

    Auch die Gewährung einer Gewinntantieme ist besonders im Rahmen leitender Tätigkeiten auch bei abhängig Beschäftigten nicht unüblich (vgl Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN).

    Trotz im Alltag möglicherweise arbeitnehmeruntypischer Freiheiten des Klägers und fehlender tatsächlicher Weisungen bleibt die Tätigkeit daher fremdbestimmt, denn sie geht in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs auf (Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13, mwN).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16
    Bei Fremdgeschäftsführern, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind, hat das BSG dementsprechend regelmäßig eine abhängige Beschäftigung angenommen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die eine Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (BSG 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; BSG 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 1).

    Vergleichbares gilt auch bei Geschäftsführern, die zwar zugleich Gesellschafter sind, jedoch weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine so genannte Sperrminorität verfügen (BSG 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R, aaO).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R

    Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16
    Insoweit ist auch zu beachten, dass Gesellschafter einer GmbH dem Geschäftsführer zwar große Freiheiten lassen können, doch dürfen sie ihn nicht ganz von der Überwachung befreien (Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl 2016, § 46 RdNr 31; Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl 2013, § 46 RdNr 51), zumal sie andernfalls gegenüber den Gesellschaftsgläubigern womöglich schadensersatzpflichtig werden (BSG 29.07.2015, B 12 R 1/15 R, juris).
  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16
    Ein Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH verfügt nicht über eine Stellung in der Gesellschafterversammlung, die ihn im Sinne des Sozialversicherungsrechts zu einem Selbstständigen M.ht (vgl BSG 11.11.2015, B 12 R 2/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 27), erst recht gilt dies für einen Fremdgeschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung.
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16
    Ob ein Geschäftsführer einer GmbH zu dieser in einem Beschäftigungsverhältnis steht, ist eben-falls nach den oben dargelegten Grundsätzen zu beurteilen (vgl zum Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH BSG 11.11.2015, B 12 KR 10/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 28).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16
    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16
    Bei Fremdgeschäftsführern, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind, hat das BSG dementsprechend regelmäßig eine abhängige Beschäftigung angenommen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die eine Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (BSG 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; BSG 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH -

  • OLG Köln, 03.06.2015 - 2 Wx 117/15

    Eintragung der Abberufung eines nicht voreingetragenen Geschäftsführers im

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RR 72/92

    Rentenversicherung - GmbH-Geschäftsführer - Beschäftigung

  • BGH, 06.11.1995 - II ZR 181/94

    Heilung formnichtiger Gesellschafterbeschlüsse durch Eintragung im

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 4543/13

    Danosa - Sozialversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH -

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